Datum/Zeit
28. Oktober 2021
Ganztägig
Veranstaltungsort
Verfahren nach Artikel 18 und Notifizierungsverfahren
Kontakterfassung:
Die SAM als Veranstalter der Tagung hat die Kontaktnachverfolgbarkeit sicherzustellen. Dazu sind die Kontaktdaten, die Ihre Erreichbarkeit sicherstellen (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer), sowie Datum und Zeit der Anwesenheit zu erheben. Die Kontaktdaten müssen wahrheitsgemäß sein. Personen, die die Erhebung ihrer Kontaktdaten verweigern oder offenkundig falsche oder unvollständige Angaben machen, sind von dem Besuch der Veranstaltung auszuschließen. Die SAM hat sicherzustellen, dass eine Kenntnisnahme der erfassten Daten durch Unbefugte ausgeschlossen ist. Die Daten dürfen zu einem anderen Zweck als der Aushändigung auf Anforderung an das zuständige Gesundheitsamt nicht verwendet werden und sind vier Wochen nach Erhebung zu löschen.
Abstandsgebot:
Für die gesamte Veranstaltung gilt das Abstandsgebot von 1,5 Metern und zwar auch dann, wenn eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird.
Mund-Nasen-Bedeckung:
Es ist eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder eines vergleichbaren Standards zu tragen. Die Maskenpflicht entfällt, wenn Sie unter Wahrung des Abstandsgebotes einen Sitz- oder Stehplatz einnehmen.
3G: Getestet, geimpft, genesen:
Erforderlich ist außerdem ein negativer PoC-Antigen-Test durch geschultes Personal (Schnelltest), der vor nicht mehr als 24 Stunden vorgenommen wurde. Für die Bestätigung des Testergebnisses ist durch die ausstellende Stelle das beigefügte Formular zu verwenden. Ein PoC-Antigen-Test zur Eigenanwendung (Selbsttest) ist nicht ausreichend.
Anstatt eines negativen Testergebnisses kann auch der Nachweis über eine vollständige Impfung oder ein Genesenennachweis vorgelegt werden. Der Nachweis einer vollständigen Impfung erfolgt durch Vorlage des gelben Impfpasses oder eines digitalen Impfzertifikats. Der Genesenennachweis erfolgt durch ein Dokument über eine positive Testung durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (z.B. PCR, PoC-PCR), die mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt.
Die SAM darf Ihnen nur im Fall eines negativen Testergebnisses, eines Nachweises über eine vollständige Impfung oder eines Genesenennachweises Zutritt zur Veranstaltung gewähren.
Buchungen sind für diese Veranstaltung nicht mehr möglich.