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Sonderabfallprobleme zuSAMmen lösen

Rechtsgrundlagen

Europarecht

Das europäische Abfallrecht unterscheidet u. a. zwischen Verordnungen und Richtlinien. Europäische Verordnungen gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, Richtlinien müssen erst in nationales Recht umgesetzt werden. Folgende EU-Verordnungen sind von besonderer Bedeutung:

Daneben gibt es zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung einige ergänzende Regelungen, siehe unter https://www.bmu.de/themen/wasser-abfall-boden/abfallwirtschaft/internationales/abfallverbringung/.

Einen Überblick über die wichtigsten europäischen Richtlinien finden Sie unter https://www.bmu.de/themen/wasser-abfall-boden/abfallwirtschaft/abfallrecht/europaeische-union/.

 

Bundesrecht

Nachfolgend erhalten Sie eine Auswahl verschiedener Gesetze und Verordnungen aus dem Sonderabfallbereich in alphabetischer Reihenfolge :

Weitere Gesetze finden Sie unter www.bundesrecht.juris.de

 

Landesrecht

Ansprechpersonen

Dr. Olaf Kropp

Geschäftsführer

Fon: 06131 98298-30

Fax: 06131 98298-88

E-Mail:

olaf.kropp@sam-rlp.de