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Sonderabfallprobleme zuSAMmen lösen

Abfall als Gefahrgut (24-01-24)

Datum/Zeit
2. Juli 2024
Ganztägig

Veranstaltungsort
Mainz


Transport von (gefährlichen) Abfällen

Zum Thema:

Die verschiedenen Teile des Gefahrgutrechts sind ein sehr komplexes Regelwerk. Der Transport gefährlicher Güter mit dem Verkehrsträger Straße ist durch das ADR europaweit geregelt. Die in Deutschland vorgeschaltete GGVSEB legt die Pflichten und Verantwortlichkeiten eindeutig fest. Auch die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten spielt eine wichtige Rolle.  Diese Vorschriften gelten uneingeschränkt auch beim Transport von Abfällen als Gefahrgut. Die Frage, wann ist Abfall auch Gefahrgut, hängt von einigen Rahmenbedingungen ab. Dazu ist die Kenntnis über die Kriterien der einzelnen Gefahrgutklassen unabdingbare Voraussetzung. Zentrale Fragen im Seminar sind deshalb: Wie sind Abfälle als Gefahrgut zu bewerten und zu transportieren? Verpacken des Abfalls, Beförderung in loser Schüttung oder Tanktransport – Was lässt das ADR unter welchen Bedingungen zu?  Wer ist verantwortlich?

Das Seminar soll bei der täglichen Arbeit unterstützen und zu mehr Handlungssicherheit führen. In diesem Zusammenhang werden alle wichtigen Details aus den Teilen 1 – 9 des ADR, die GGVSEB und die GbV erläutert.

Inhalt:

– Praxisgerechte und standardisierte Anleitungen für den betrieblichen Alltag sollen helfen, die Arbeit zu erleichtern. Die Schnittstellen
der abfall- und gefahrgutrechtlichen Vorschriften werden   herausgestellt. Praktikable Lösungen werden anhand von Beispielen vorgestellt.

Buchung

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