Das europäische Abfallrecht unterscheidet u. a. zwischen Verordnungen und Richtlinien. Europäische Verordnungen gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, Richtlinien müssen erst in nationales Recht umgesetzt werden. Folgende EU-Verordnungen sind von besonderer Bedeutung:
Daneben gibt es zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung einige ergänzende Regelungen, siehe unter https://www.bmuv.de/themen/kreislaufwirtschaft/internationales/abfallverbringung.
Einen Überblick über die wichtigsten europäischen Richtlinien finden Sie unter https://www.bmuv.de/themen/kreislaufwirtschaft/internationales/europa-und-abfallwirtschaft.
Nachfolgend erhalten Sie eine Auswahl verschiedener Gesetze und Verordnungen aus dem Sonderabfallbereich in alphabetischer Reihenfolge :
Weitere Gesetze finden Sie unter www.bundesrecht.juris.de
Dr. Olaf Kropp
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