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Sonderabfallprobleme zuSAMmen lösen

Abfallverbringung

Die Rechtsgrundlagen für das bei grenzüberschreitenden Abfallverbringungen durchzuführende Notifizierungsverfahren sind die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) und das deutsche Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG).

Notifizierung:

Im Rahmen einer Notifizierung für einen Abfallexport sind bestimmte Unterlagen bei der SAM als zuständige Versandortbehörde einzureichen (Checkliste siehe unten). Darüber hinaus kann die SAM in Einzelfällen die Vorlage von weiteren Unterlagen verlangen, z. B. Genehmigungsunterlagen der Entsorgungsanlage in akzeptabler Sprache (Deutsch), Deklarationsanalyse der zu verbringenden Abfälle, sonstige Informationen, die für die Beurteilung der Notifizierung nach der VVA und den nationalen Rechtsvorschriften sachdienlich sind. Erst nachdem alle beteiligten Behörden ihre Zustimmung erteilt haben, darf mit der eigentlichen Abfallverbringung begonnen werden. Dabei ist jeder einzelne Transport spätestens drei Tage vor Beginn bei den Behörden anzumelden und mit einem Begleitformular zu dokumentieren.

Die SAM vergibt für Export-Notifizierungen eigene Nummern!

Allgemeine Informationspflichten:

Sofern Sie grenzüberschreitend Abfälle verbringen, die nicht notifizierungspflichtig sind, sondern lediglich den allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18 VVA unterliegen, muss zwischen der Person, die die Verbringung veranlasst, und dem Empfänger der Abfälle ein Vertrag abgeschlossen werden. Die Inhalte des Vertrages sind durch Artikel 18 Absatz 2 VVA vorgegeben. Außerdem ist beim Transport ein vollständig und richtig ausgefülltes Formular nach Anhang VII der VVA mitzuführen. Eine vorherige Behördenbeteiligung ist hier nicht vorgesehen.

Einzelheiten zum Thema „Grenzüberschreitende Abfallverbringung“ erfahren Sie in unserem Workshop 2 (siehe unter „Service/Seminare“).

Weitere Informationen finden Sie unter
www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/grenzueberschreitende-abfallverbringung

Dokumente

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Notifizierungsformular für grenzüberschreitende Verbringungen von Abfällen, Stand: 6/2020 1.26 MB

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Begleitformular für grenzüberschreitende Verbringungen von Abfällen, Stand: 6/2020 1.26 MB

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Zustimmung zur Führung von Begleitformularen in elektronischer Form, Stand: 19.12.2024 120 KB

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Berechnung Sicherheitsleistung 14.00 KB

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Checkliste zum Notifizierungsverfahren (Deutsch), Stand: 8/2024 137 KB

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Checkliste zum Notifizierungsverfahren (Englisch), Stand: 8/2024 167 KB

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Formular nach Anhang VII der VVA, Stand: 2/2021 329.10 KB

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Mustervertrag Artikel 18 574.49 KB

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SAM-Notifizierungsbroschüre, Stand: 02/2024 1.607 KB

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LAGA 25-Vollzugshilfe zur Abfallverbringung, Stand: 5/2017 1.17 MB

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Anlaufstellen-Leitlinien – Link zum BMUB 0.00 KB

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Mustervertrag zur Notifizierung, Stand: 5/2023 96 KB

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Novelle der Abfallverbringungsverordnung, Stand: 5/2024 277 KB

    Ansprechpersonen

    Ulrich Jeltsch

    Allgemeine Informationspflicht /
    Abfalltransportkontrollen

    Fon: 06131 98298-17

    Fax: 06131 98298-22

    E-Mail:

    ulrich.jeltsch@sam-rlp.de

    Petra Vidal

    Notifizierungen

    Fon: 06131 98298-51

    Fax: 06131 98298-61

    E-Mail:

    petra.vidal@sam-rlp.de