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Sonderabfallprobleme zuSAMmen lösen

Nachweisverfahren

Mit der Entsorgung von Abfällen innerhalb Deutschlands sind neben der Einhaltung der Vorgaben aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) auch grundsätzliche Pflichten an die Dokumentation verbunden, die durch die Vorgaben der Nachweisverordnung (NachwV) geregelt werden. Sie gilt unmittelbar nur für gefährliche Abfälle, findet aber seit dem 1. August 2017 auch auf bestimmte ungefährliche Abfälle mit persistenten organischen Schadstoffen (POP), wie etwa HBCD-haltige Abfälle, entsprechende Anwendung (siehe hierzu die POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung – POP-Abfall-ÜberwV).

Die NachwV unterscheidet grundsätzlich zwischen der sog. Vorabkontrolle und der sog. Verbleibskontrolle. Darüber hinaus regelt sie, wie die zu führenden Dokumente aufzubewahren sind (Register).

  • Zum Zwecke der sog. Vorabkontrolle ist bereits vor Beginn der eigentlichen Entsorgung von gefährlichen Abfällen bzw. bestimmten ungefährlichen POP-haltigen Abfällen von den beteiligten Akteuren eine Dokumentation über die Art und Menge sowie den vorgesehenen Entsorgungsweg der Abfälle zu erstellen (Entsorgungsnachweise und Sammelentsorgungsnachweise). Die Vorabkontrolle dient als Nachweis über die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung

  • Zum Zwecke der Verbleibskontrolle wird die tatsächlich durchgeführte Entsorgung von den Beteiligten dokumentiert (Begleit- und Übernahmescheine).

  • Bei der Registerführung  werden die Belege nach den Vorgaben der NachwV in einer bestimmten Systematik so abgelegt, dass sie jederzeit den zur Kontrolle Befugten vorgelegt werden können.

Für das Bundesland Rheinland-Pfalz hat die SAM in bestimmten Fällen durch sog. Allgemeinverfügungen Erleichterungen von der Nachweis- und Registerführung vorgesehen (siehe unten).

Einzelheiten zum Thema „Nachweisverfahren“ vermittelt die SAM im Workshop 1 (Rubrik Service/Seminare“).

Informationen zur Abfalleinstufung finden Sie unter „Service/Publikationen/Fachinformationen“.

Weitere Informationen unter www.gadsys.de.

 

Ansprechpersonen

Dirk Lorig

Abteilungsleiter Vorabkontrolle (VAK)

Fon: 06131 98298-59

Fax: 06131 98298-22

E-Mail:

dirk.lorig@sam-rlp.de

Dr. Dirk Maak

Abteilungsleiter Verbleibskontrolle (VBK)

Fon: 06131 98298-20

Fax: 06131 98298-22

E-Mail:

dirk.maak@sam-rlp.de