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Sonderabfallprobleme zuSAMmen lösen

Workshop 2: Grenzüberschreitende Abfallverbringung (W2-02-26)

Datum/Zeit

5. November 2026
9:00 - 16:30 Uhr

Veranstaltungsort

Mainz

Preis

245,00€

Grenzüberschreitende Abfallverbringung

  • Verfahren nach Artikel 18
  • Notifizierungsverfahren

Zum Thema:
Die Globalisierung der Märkte wirkt sich zunehmend auch auf die Entsorgung von Abfällen aus. Die importierten und exportierten Abfallmengen haben insbesondere in Deutschland ein sehr hohes Niveau erreicht. Bei der grenzüberschreitenden Abfallverbringung sind allerdings komplexe Rechtsvorschriften zu beachten.

Bei den Abfallverbringungen wird in genehmigungs- und nicht genehmigungspflichtige Transporte unterschieden. Dabei kommt es im Wesentlichen auf die Einstufung der Abfälle sowie das Entsorgungsverfahren an.
Dieser Workshop hilft, einen ersten Überblick über die gesetzlichen Grundlagen der grenzüberschreitenden Abfallverbringung aus und nach Deutschland zu bekommen und das Notifizierungsverfahren sowie das Verfahren nach Artikel 18 der EU-Verordnung über die Verbringung von Abfällen kennenzulernen.

Der Teilnehmerkreis wird über die spezielle, bei grenzüberschreitenden Verbringungen geltende Abfalleinstufung informiert, welche unterschiedlichen (Genehmigungs-)Verfahren existieren und welche Unterlagen dabei notwendig sind. Angesprochen werden darüber hinaus Ausnahmen und Sonderregelungen bei der grenzüberschreitenden Abfallverbringung.

Inhalt:

Grundlagen:
 – Rechtsgrundlagen
 – Abfalleinstufung
 – Im-/Exportverbote

Allgemeine Informationspflichten

Notifizierung und Übung

Transportkontrollen und illegale Verbringungen

Referierende: Frau Petra Vidal (VAK), Herr Felix Ursin (VAK) und Herr Ulrich Jeltsch (VBK)

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Infoblatt W2-02-26 87.50 KB

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