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Sonderabfallprobleme zuSAMmen lösen

Die Novelle der Abfallverbringungsverordnung, Trier (30-04-26)

Datum/Zeit
4. März 2026
Ganztägig

Veranstaltungsort
Trier


Kooperationsveranstaltung mit der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz

Hinweis zur Kooperationsveranstaltung:

Die Veranstaltung findet bei der IHK Trier statt.
Uhrzeit: 9:00 bis 12:00 Uhr.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Webseite der IHK Trier!
https://www.ihk-trier.de/p/Die_neue_Abfallverbringungsverordnung_2026-9-28272.html

Zum Thema:
Die neue EU-Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157 ist ab dem 21. Mai 2026 anzuwenden und ersetzt ab dann die alte Verordnung (EG) Nr. 1013/2006. Die Grundstrukturen des bisherigen Abfallverbringungsrechts bleiben zwar erhalten, jedoch gibt es einige wichtige Neuerungen bei der grenzüberschreitenden Verbringung von notifizierungspflichtigen und von grün gelisteten Abfällen. Wesentliche Änderungen sind beispielsweise die verpflichtende Einführung eines elektronischen Genehmigungs- und Überwachungsverfahrens, die Notwendigkeit von Anlagenaudits bei Nicht-EU-Anlagen und ein Verbot von Kunststoffabfallexporten in Nicht-OECD-Staaten ab November 2026. Das Seminar geht auf diese und andere Änderungen ein. Dabei wird bereits vorhandenes Wissen zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung vorausgesetzt (siehe z. B. hierzu den SAM-Workshop 2).

Infoblatt_30-04-26